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   KG, 08.08.2002 - 16 UF 86/02   

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https://dejure.org/2002,14598
KG, 08.08.2002 - 16 UF 86/02 (https://dejure.org/2002,14598)
KG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 16 UF 86/02 (https://dejure.org/2002,14598)
KG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 16 UF 86/02 (https://dejure.org/2002,14598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Vereinbarung von Gütertrennung in einer notariellen Trennungsvereinbarung; Ausgestaltung der Einbeziehung von Vermögen bzw. Rentenanwartschaften i.R.d. Versorgungsausgleichs oder i.R.d. Zugewinnausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587 Abs. 1, 2
    Einbeziehung von Vermögenswerten in Versorgungs- und Zugewinnausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90

    Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

    Auszug aus KG, 08.08.2002 - 16 UF 86/02
    Aus § 1587 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 BGB folgt, das Vermögen beziehungsweise Rentenanwartschaften nur entweder dem Versorgungsausgleich oder dem Zugewinnausgleich unterliegen können und damit eine doppelte Berücksichtigung nicht stattfinden darf (BGH FamRZ 1992, 790 f. zu II. 1. = NJW 1992, 1888 = MDR 1992, 678 [BGH 11.03.1992 - XII ZB 172/90] ).
  • OLG Köln, 30.11.1995 - 10 UF 13/95

    Versorgungsausgleich und durch einmalige Nachzahlung begründete

    Auszug aus KG, 08.08.2002 - 16 UF 86/02
    Auch mit einem Verzicht auf eine Ausgleichsforderung ist der Zugewinn geregelt und die dortigen Bilanzposten sind dem Versorgungsausgleich selbstverständlich entzogen (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung: OLG Köln FamRZ 1996 1549 f. = OLG Report 1996, 109 f.).
  • OLG Köln, 31.03.2011 - 27 UF 217/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einer privaten

    Die genannte Rechtsprechung des BGH ist auf Fallkonstellationen ausgedehnt worden, in denen sich die Eheleute am Ende der Ehezeit über das erwirtschaftete Vermögen auseinandergesetzt haben, in dem sie Gütertrennung vereinbart und das erwirtschaftete Vermögen auseinandergesetzt haben (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 346 ff; KG FamRZ 2003, 39 ff; OLG Köln, FamRZ 1996, 1549).
  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 UF 82/05

    Kein Einzug in den Versorgungsausgleich eines Rentenanwartschaftsrechts bei

    Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 346; OLG Köln, OLGR 1996, 109; KG FamRZ 2003, 39 f.), der der Senat folgt, sind jedoch Rentenanwartschaften aus einer privaten Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach Vereinbarung der Gütertrennung aus seinem Vermögen begründet hat, nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.
  • AG Heinsberg, 16.11.2010 - 30 F 63/10

    Ehescheidung mit Versorgungsausgleich

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist sodann auf Fälle ausgeweitet worden, in denen ein Ehegatte aus seinem Vermögen Rentenanwartschaften begründet, nachdem sich die Ehegatten in einer notariellen Trennungsvereinbarung in der Weise auseinandersetzen, dass sie Gütertrennung vereinbaren und für die Vergangenheit den Zugewinnausgleich ausschließen (KG FamRZ 2003, 39 f.; OLG Köln FamRZ 1996, 1549 f.).
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